Über den Umgang mit Beratungsterminen

  • Paarberatung, Sexualberatung, Eheberatung, Erziehungsberatung, Trennungsberatung, Lebensberatung

Streitapfel Terminabsage

Stellen Sie sich vor, Sie sind angestellt und ihr Chef schickt Sie völlig überraschend mit der Begründung nach Hause er hätte gerade zu wenig Arbeit für Sie und zieht Ihnen das auch noch von Ihrem Gehalt ab. So ähnlich ergeht es allen Therapeuten mehr oder weniger oft, wenn ihnen die Klienten kurz vor der Stunde, auf die sie sich schon vorbereitet haben, absagen und sich weigern dafür das Ausfallhonorar zu bezahlen.

Bei einer therapeutischen Praxis handelt es sich nicht um eine Arztpraxis, bei der man sich je nach Bedarf ins Wartezimmer setzt oder eben nicht. Stattdessen werden in Psychotherapeutischen- oder Beratungspraxen im Vorfeld, meist ein bis vier Wochen im Voraus, verbindliche Termine vereinbart. Sind bei dem Therapeuten dann alle Termine belegt, muss er weitere Hilfesuchende entweder vertrösten oder wegschicken.

Um die Qualität der Beratung zu gewährleisten werden täglich nur eine begrenzte Anzahl von Stunden vergeben. Es handelt sich schließlich um keinen Kaffeeklatsch, sondern um eine teilweise sehr anstrengende tiefenpsychologische Tätigkeit, die auch einer Vorbereitung (meist am Abend vorher) bedarf. Durchschnittlich halten Therapeuten werktäglich zwischen fünf und acht Beratungsstunden ab.

Um einen reibungslosen Praxisbetrieb zu gewährleisten gilt die Regel: Terminveränderungen oder Absagen sind, je nach Praxis; zwei bis fünf Werktage (bei mir sind es drei) vorher anzukündigen. Bei Nichteinhaltung dieser Frist wird ein Ausfallhonorar berechnet, es sei denn die Stunde kann anderweitig vergeben werden. Dieses Honorar ist auch gesetzlich verankert (§615 Satz 1 BGB).

Genau das aber scheint für manche Menschen ein größeres Problem darzustellen. Nicht etwa, dass sie zu wenig Geld hätten, sondern die Vorstellung, für eine „nur“ bereitgestellte aber nicht abgehaltene Stunde bezahlen zu müssen, stört sie. Sie möchten die Freiheit genießen den vereinbarten Termin auch kurz vorher absagen zu können, ohne dafür etwas zu zahlen.

Der Therapeut wird eher als Elternteil oder Familienmitglied wahrgenommen und nicht als Jemand, den man für seine Dienste entlohnt. Eltern müssen eben für alles Verständnis haben und dürfen keine eigenen Rechte anmelden. Übrigens kann bei einer Paartherapie auch ein Partner alleine erscheinen, wenn der Andere aus triftigen Gründen verhindert ist.